Spezielle Lehrgänge

Grundlehrgang zum Erwerb der Sachkunde nach TRGS 520

Jede Schadstoffsammelstelle muss nach TRGS 520 mit mindestens zwei Mitarbeitern besetzt sein, davon muss einer der Mitarbeiter "Fachkraft" im Sinne der TRGS 520 sein. Diese Fachkraft ist verpflichtet, den Sachkundelehrgang TRGS 520 (3-Tages-Seminar) zu besuchen. 
Werden Hilfskräfte zu einschlägig qualifizierten Tätigkeiten herangezogen, so müssen sie ebenfalls über den Sachkundenachweis verfügen. 

Die Fachkräfte müssen folgende Voraussetzungen besitzen:

  • Berufliche Mindestqualifikation (Chemielaborant oder Ver- und Entsorger)
  • Schulung als "Beauftragte Person" nach § 6 GefahrstoffVO  
  • Ersthelfer-Ausbildung

Im Lehrgang werden folgende Kenntnisse vermittelt:

  • Eigenschaften und Wirkungsweisen von gefährlichen Abfällen
  • Rechtsvorschriften
  • Unfallverhütungsvorschriften
  • erforderliche Schutzausrüstungen
  • Sammelverfahren
  • gefährliche Abfälle in Kleinmengen
  • Arbeitsplatzüberwachung und Gasprüfmethoden
  • Sorfortmaßnahmen bei Unfällen

Die Ausbildung endet mit einer Prüfung. Die Fachkraft muss sich jährlich weiterbilden (1-Tages-Seminar).

Fortbildung nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz

In Kooperation mit Oles Fahrschule sind wir anerkannt als Bildungsträger nach Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz.

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