Spezielle Lehrgänge
Grundlehrgang zum Erwerb der Sachkunde nach TRGS 520
Jede Schadstoffsammelstelle muss nach TRGS 520 mit mindestens zwei Mitarbeitern besetzt sein, davon muss einer der Mitarbeiter "Fachkraft" im Sinne der TRGS 520 sein. Diese Fachkraft ist verpflichtet, den Sachkundelehrgang TRGS 520 (3-Tages-Seminar) zu besuchen.
Werden Hilfskräfte zu einschlägig qualifizierten Tätigkeiten herangezogen, so müssen sie ebenfalls über den Sachkundenachweis verfügen.
Die Fachkräfte müssen folgende Voraussetzungen besitzen:
- Berufliche Mindestqualifikation (Chemielaborant oder Ver- und Entsorger)
- Schulung als "Beauftragte Person" nach § 6 GefahrstoffVO
- Ersthelfer-Ausbildung
Im Lehrgang werden folgende Kenntnisse vermittelt:
- Eigenschaften und Wirkungsweisen von gefährlichen Abfällen
- Rechtsvorschriften
- Unfallverhütungsvorschriften
- erforderliche Schutzausrüstungen
- Sammelverfahren
- gefährliche Abfälle in Kleinmengen
- Arbeitsplatzüberwachung und Gasprüfmethoden
- Sorfortmaßnahmen bei Unfällen
Die Ausbildung endet mit einer Prüfung. Die Fachkraft muss sich jährlich weiterbilden (1-Tages-Seminar).
Betreiberschulung Biogas und Fachkunde nach TRGS 529
Immissionsschutzbeauftragter nach BlmSchG
Fortbildung nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz
In Kooperation mit Oles Fahrschule sind wir anerkannt als Bildungsträger nach Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz.
TOKOM TIPP
Umweltschonend und kostensparend gibt es für viele Lehrgänge unsere Seminarunterlagen digital!