Fachkraft Arbeitssicherheit

Sie wollen oder sollen die staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Anforderungen an den Arbeits- und Gesundheitsschutz nachweislich einhalten. Dazu fordert der Gesetzgeber im Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit vom 12. Dezember 1973 (BGBl. I S. 1885), § 5 die Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit.

Neben anderen Modellen können Sie die Fachkraft für Arbeitssicherheit EXTERN bestellen.

Herr Jens Schönemann ist entsprechend qualifiziert und seit Jahren für eine Reihe von Unternehmen tätig.

TOKOM-Dienste

Unsere Leistungen für Sie sind je nach Vereinbarung

  • Beratung des Unternehmers bzw. Geschäftsführers
  • Organisation und Leitung des Arbeitsschutzausschusses im Auftrag des Unternehmers
  • Begehungen des Unternehmens und Erstellung bzw. Präzisierung von Gefährdungsanalysen nach BetriebssicherheitsVerordnung, BiostoffVerordnung und der anderen Rechtsvorschriften
  • Erstellung von Betriebsanweisungen
  • Aufzeigen von Verbesserungen und Mitwirkung bei der Umsetzung
  • Information, Schulung und Unterweisung der Mitarbeiter zum arbeitsschutzgerechten Verhalten
  • Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt und den zuständigen Ämtern und Berufsgenossenschaften
  • Mitwirkung bei der Auswertung schwerer Unfälle

Wir sichern

  • die Voraussetzungen zur Einhaltung der staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Regularien
  • die Berücksichtigung neuer Gesetze, Regularien und Kenntnisse
  • die Dokumentation der Prävention

Wichtige Informationen

Sie haben Fragen?

Dann rufen Sie uns an unter
(0381) 8 09 88 71.

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Wir kommen nicht nur zu Kontrollen, wir nehmen Ihnen richtig Arbeit ab. Wir berechnen keine monatlichen oder jährlichen Pauschalen, sondern wir rechnen leistungsbezogen auf der Grundlage eines von Ihnen bestätigten Jahresplanes ab.

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