Grundlehrgang für Abfallbeauftragte und verantwortliche Personen nach Anzeige- und Erlaubnisverordnung und Entsorgungsfachbetriebeverordnung
Unternehmen, die Abfälle erzeugen, transportieren, verwerten oder beseitigen, sowie Entsorgungsfachbetriebe müssen Geschäftsführer und Abfallbeauftragte fachlich ausbilden.
Wir haben die Zuerkennung vom Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie und sind berechtigt, Ihnen diese Fachkunde zu vermitteln und zu bescheinigen.
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