Grundlehrgang und Fortbildungslehrgang nach TRGS 520 [Errichtung und Betrieb von Sammelstellen für gefährliche Abfälle]
Jede Schadstoffsammelstelle ist nach der TRGS 520 mit mindestens 2 Mitarbeitern zu besetzen. Einer der Mitarbeiter muss "Fachkraft" im Sinne der TRGS 520 sein, also einen Sachkundelehrgang besucht haben.
Der Betreiber einer Sammelstelle hat sicherzustellen, dass die Fachkräfte mindestens jährlich aufgabenspezifisch fortgebildet werden.
Im Lehrgang werden Kenntnisse über Eigenschaften und Wirkungsweisen von gefährlichen Abfällen, Rechtsvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, Sammelverfahren gefährlicher Abfälle in Kleinmengen, Gasprüfmethoden, Arbeitsplatzüberwachung und Schutzausrüstungen und sowie Sofortmaßnahmen bei Unfällen mit gefährlichen Abfällen ... vermittelt.