Deponieverordnung
Nach der Deponieverordnung § 4 muss der Deponiebetreiber sicherstellen, dass die für die Leitung und Beaufsichtigung verantwortlichen Personen fortlaufend an einem Fachkundelehrgang teilgenommen haben. Dieser Lehrgang muss mindestens alle 2 Jahre wiederholt werden.
Dieser Lehrgang ist inhaltlich streng an den Forderungen des § 4 Abs. 2 ausgerichtet. Dabei wird folgendes vermittelt:
- Gesetzliche Grundlagen
- Anforderungen an den Deponiebetrieb
- Risiko-Management
- Anforderungen an den Gesundheitsschutz
- Anforderungen an die Gefährdungsanalysen
- Anforderungen an die Sicherheit
Die aktuellen Anforderungen an den Deponiebetrieb werden erläutert.